Studienbeihilfe

Studienbeihilfe

Voraussetzungen um Studienbeihilfe zu beziehen
Um Studienbeihilfe zu beziehen ist es erforderlich die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen oder aber als gleichgestellter Ausländer, Konventionsflüchtling oder Staatenloser zu gelten. Eine Gleichstellung eines Ausländers kann zum einen davon erfolgen, wenn der Student vor Beginn des Studiums in Österreich gearbeitet hat und das Studium als Weiterbildung angesehen wird oder wenn ein längerer Aufenthalt und ein Schulbesuch in Österreich dem Studium vorangegangen ist. Studienbeihilfe kann zudem auch von EWR-Bürgern bezogen werden, deren Elternteil in Österreich arbeitet.

Weitere Kriterien
Selbstverständlich gilt als Voraussetzung, dass der Student ordnungsgemäß zum Studium oder aber zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen ist. Zudem muss der Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres liegen. Eine Verschiebung dieser Altersgrenze ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Mit Ausnahme eines Doktoratsstudiums, das nach einem Diplom-, Magister- oder Masterstudium absolviert ist, sollte der Student vorher noch kein Studium abgeschlossen haben. Anhand des Einkommens der Eltern und des Einkommens des jeweiligen Studenten wird die Bedürftigkeit ermittelt und erst dann entschieden, um das Beziehen von Studienbeihilfe nötig ist. Wichtig ist auch, dass Studiennachweise erbracht werden, damit keine Rückzahlung gefordert wird. Zudem gibt es eine begrenzte Zeit, in der der Student Anspruch auf Beihilfe hat. Die Dauer umfasst in der Regel die Mindeststudiendauer und ein zusätzliches Semester. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein weiteres Kriterium ist, dass das Studium höchstens zwei Mal gewechselt werden darf und der Wechsel nicht mehr ab dem dritten Semester des Studiums erfolgen darf.

Die Höhe der Studienbeihilfe
Für Studenten, deren Studienplatz sich am Wohnort der Eltern befindet, beträgt der Höchstsatz der Beihilfe 424 Euro pro Monat. Etwas höher ist dagegen der Höchstsatz für Studenten mit Kindern oder Selbsterhalter mit 606 Euro pro Monat. Errechnet wird die Studienbeihilfe, indem zunächst der Jahrsbetrag inklusive aller Abzüge ermittelt wird. Abgezogen werden sowohl die Unterhaltsleistungen der Eltern und Ehepartner, als auch die zumutbare Eigenleistung und der Jahresbetrag des Kinderabsetzbetrages und der Familienbeihilfe. Der übrig bleibende Jahresbetrag wird schließlich durch 12 dividiert. Eine Auszahlung findet jedoch nur bei einem Betrag über 5 Euro statt.
Wenn es sich mit der Studienbeihilfe nicht ausgeht, finanziell über die Runden zu kommen, ist es sinnvoll, sich über den Kredit für Studenten zu informieren. Dieser Kredit wird von einigen Banken speziell für jene Studenten angeboten, die möglichst rasch ihr Studium beenden möchte und somit bei möglichen Arbeitgebern durch eine rasche Studienzeit positiv auffallen möchten. Die Kredit-Konditionen sind hierbei an die Situation der Studenten angepasst.

Studienbeihilfe trotz Erwerbstätigkeit?
Pro Jahr dürfen Studenten, die Studienbeihilfe beziehen, bis zu 8 000 Euro zusätzlich verdienen. Ob das Einkommen aus einer selbstständigen oder aus einer unselbstständigen Tätigkeit erworben wird, hat hierbei keine Bedeutung. Allerdings kann die Studienbeihilfe auch nachträglich gekürzt wenn, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird.
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